Rechtssicherheit und gesetzliche Rahmenbedingungen im Verwertungsverfahren.
Die Bewertung und Verwertung von beweglichen Wirtschaftsgütern im Rahmen von Insolvenzverfahren, Liquidationen oder behördlichen Aufträgen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Die CS Auktionen GmbH garantiert eine lückenlose Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben – zur absoluten Absicherung und nachhaltigen Haftungsbefreiung unserer Auftraggeber sowie für maximale Transparenz gegenüber Gerichten und Gläubigern.
Grundlagen der Verwertung im Insolvenzverfahren
Unsere Tätigkeiten und Prozesse vor Ort bewegen sich strikt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO):
Sicherung der Masse (§ 22 InsO): Unmittelbar nach der Beauftragung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter übernehmen wir die Erfassung, Kennzeichnung und Sicherung des Betriebsvermögens vor Ort, um unberechtigte Entnahmen oder Wertminderungen rechtssicher zu verhindern.
Inventarisierung (§ 151 InsO): Wir erstellen detaillierte, strukturierte Verzeichnisse über alle Gegenstände der Insolvenzmasse. Diese dienen als transparente und anfechtungsfreie Entscheidungsgrundlage für das Insolvenzgericht und den Gläubigerausschuss.
Aus- und Absonderungsrechte (§§ 47, 49 InsO): Bei der Bestandsaufnahme prüfen und dokumentieren wir bestehende Drittrechte (wie Eigentumsvorbehalte, Leasingverträge oder Vermieterpfandrechte) mit höchster kaufmännischer Sorgfalt, um Fehlverwertungen rechtssicher auszuschließen.